Die Mindesteinlage beträgt 1.500,00 Euro.
Mit Abschluss des Wachstumssparens gilt eine Kündigungsfristsperre von 9 Monaten, in der nicht über die Anlage verfügt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist kann pro Monat über 2.000,00 Euro, mindestens aber 500,00 Euro, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorschusszinsfrei verfügt werden. Während der Laufzeit kann nur per Überweisung oder Umbuchung über die Anlage verfügt werden -nicht aber bar. Wird durch eine Rückzahlung der Mindestanlagewert unterschritten, wird das Konto aufgelöst.